Willensvollstreckung

Im April 2021 erhielt ich den Auftrag, ein Mandat als Willensvollstrecker ausserhalb des Kantons Luzern zu übernehmen. Die Erblasserin, eine fröhliche und aufgestellte Dame, hatte mir in zahlreichen persönlichen Gesprächen angedeutet, dass es möglicherweise Schwierigkeiten mit einem der Erben geben könnte. Also war ich dar vorbereitet, mich auf eine mögliche Auseinandersetzung mit einem der Erben einzustellen.

 

Und genau so kam es. Der eine Sohn war überhaupt nicht kooperativ und hat sofort einen Anwalt beauftragt, der seine Interessen wahrnehmen sollte.  So kam es, dass er sich gegen alle Vorschläge der Erbteilung des Erbes stellte. Doch es sollte noch komplizierter werden, als ein weiterer Erbe - eine Entwicklung, die die Erblasserin nie erwartet hätte, ebenfalls einen Anwalt engagierte, um seinen Anteil ausbezahlt zu bekommen und aus der Erbengemeinschaft auszutreten. Für die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft war diese Entwicklung eine riesige Belastung und kaum auszuhalten, da die beiden "Quersteller" mit all meinen Vorschlägen nicht einverstanden waren.

Die Verhandlungen wurden von Gier und emotionalen Auseinandersetzungen überschattet. Es kam sogar soweit, dass sie sich über Details stritten , die kaum einen Wert hatten. Eine einvernehmliche Lösung war schier nicht mehr möglich. Die Situation zog sich über zwei Jahre hin und die Kosten für Anwälte und Willensvollstrecker stiegen in die Höhe. 

 

Daher ist es sehr wichtig, in der letzten Willenserklärung alle Details minutiös aufzuführen um dem Willensvollstrecker klare Weisungen zu erteilen.

 

Nach über zwei Jahren intensiver Auseinandersetzungen und zahlreichen Verhandlungen gelang es schliesslich, die Erbteilung durchzuführen. Es war eine wertvolle Erfahrung für die Erben und den Willensvollstrecker.