Das neu erarbeitete Erwachsenenschutzrecht macht es möglich, dass wir heute mehr denn je mitentscheiden können, von
wem wir und in welcher Form unsere Interessen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten werden sollen. Wir haben heute die Möglichkeit, selbst über unsere Zukunft zu bestimmen.
Diese Chance sollten wir nutzen - im Ernstfall werden alle Betroffenen dafür dankbar sein.
Vorsorgeauftrag? Patientenverfügung? Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung. HessLine hilft Ihnen, die
dafür nötigen Dokumente und Verträge zu erstellen und steht Ihnen bei der Erarbeitung der entscheidenden Details zur Seite. Wir begleiten Sie bei sämtlichen Schritten und regeln dabei
auch den Kontakt zu den involvierten Behörden wie der Erwachsenenschutzbehörde.
Auf unserer Webseite informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen. Sind Sie interessiert, einen
Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung zu erstellen? Dann freuen wir uns auf ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit Ihnen.
Und so erreichen Sie uns:
HessLine GmbH, + 41 41 310 61 10, info@hessline.ch
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