Testament

 

Mit einem Testament bestimmen Sie, dass bei Ihrem Tod der Nachlass anders verteilt werden soll, als im Gesetz vorgegeben. So können Sie zum Beispiel Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann mehr zukommen lassen als im Gesetz vorgesehen oder auch Personen begünstigen, die sonst nicht erbberechtigt wären, wie Freunde und oder Bekannte. Allerdings dürfen Sie keine Pflichtteile verletzen. Ihr Testament dürfen Sie jederzeit ändern, aufheben oder durch ein neues ersetzen. Es gibt zwei Möglichkeiten ein Testament zu erstellen. Entweder lassen Sie es bei einem Notar oder bei einer Notarin erstellen, oder Sie fertigen ein so genannt eigenhändiges Testament an. Dieses müssen Sie von Anfang bis Ende handschriftlich abfassen, von Hand mit einem Datum versehen (Tag, Monat, Jahr) und schliesslich eigenhändig unterschreiben.

Die Firma HessLine GmbH kann Sie bei der Abfassung fachkompetent unterstützen und bei den Formulierungen helfen. HessLine GmbH bietet Ihnen auch die Hinterlegung des Testamentes an.