Willensvollstreckung
Häufig verzögert sich die Erbteilung und die Bewirtschaftung und die Verwaltung des Nachlasses wird vernachlässigt. Das kann
die Erbschaft in ihrem Wert schmälern oder sogar Unstimmigkeiten bis hin zu Streit unter den Erben führen. Solche Probleme kann man vermeiden, indem man einen geeigneten Willensvollstrecker
einsetzt. Der Willensvollstrecker setzt das Testament oder den Erbvertrag durch und sorgt für eine rasche und kostengünstige Erbteilung.
Überlegen Sie sich gut, wen Sie mit der Willensvollstreckung beauftragen. Grundsätzlich können Sie eine beliebige Person oder
Institution als Willensvollstrecker einsetzen - auch einen der Erben. Alle Erben haben allerdings ein Eigeninteresse und in der Regel fehlt ihnen das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen
Sachverhalten notwendig ist.
Manche Erblasser wählen deshalb lieber einen Bekannten oder Freund oder eine Institution, der/die nicht selbst Erbe ist. Wenn
es Unstimmigkeiten gibt, kann eine zu nahe stehende Person zu den Erben zu Unstimmigkeiten führen. Es macht deshalb wirklich Sinn die Willensvollstreckung an eine kompetente Person die nicht
verwandt ist oder an eine externe Institution wie zum Beispiel HessLine GmbH zu
vergeben.
Eine unabhängige Institution, die über das notwendige Fachwissen und über Erfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten verfügt,
ist deshalb in aller Regel die bessere Wahl.