Willensvollstreckung

 

Häufig verzögert sich die Erbteilung und die Bewirtschaftung und die Verwaltung des Nachlasses wird vernachlässigt. Das kann die Erbschaft in ihrem Wert schmälern oder sogar Unstimmigkeiten bis hin zu Streit unter den Erben führen. Solche Probleme kann man vermeiden, indem man einen geeigneten Willensvollstrecker einsetzt. Der Willensvollstrecker setzt das Testament oder den Erbvertrag durch und sorgt für eine rasche und kostengünstige Erbteilung.

 

Überlegen Sie sich gut, wen Sie mit der Willensvollstreckung beauftragen. Grundsätzlich können Sie eine beliebige Person oder Institution als Willensvollstrecker einsetzen - auch einen der Erben. Alle Erben haben allerdings ein Eigeninteresse und in der Regel fehlt ihnen das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Sachverhalten notwendig ist.

 

Manche Erblasser wählen deshalb lieber einen Bekannten oder Freund oder eine Institution, der/die nicht selbst Erbe ist. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann eine zu nahe stehende Person zu den Erben zu Unstimmigkeiten führen. Es macht deshalb wirklich Sinn die Willensvollstreckung an eine kompetente Person die nicht verwandt ist oder an eine externe Institution wie zum Beispiel HessLine GmbH zu

vergeben.

 

Eine unabhängige Institution, die über das notwendige Fachwissen und über Erfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten verfügt, ist deshalb in aller Regel die bessere Wahl.